ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NETCOS GMBH

Version 8.7

Stand: März 2024

 

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeiner Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NETCOS GMBH gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge mit anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Vertragserfüllung durch NETCOS GMBH nicht Vertragsbestandteil
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen angeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von NETCOS GMBH bedürfen der Schriftform
4. Es gelten ausschließlich die Regeln in den Preis- und Konditionenlisten für NETCOS GMBH Produkte. Für Leistungen Dritter, auf denen die Leistung von NETCOS GMBH aufbaut, gelten teils Sonderbedingungen. NETCOS GMBH wird für die Leistungen Dritter nicht über deren Bedingungen hinaus eintreten.

 

II. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

1. NETCOS GMBH kann Angebote von Vertragspartnern innerhalb von 4 Wochen annehmen. Angebote von NETCOS GMBH sind freibleibend. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform.
2. NETCOS GMBH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3. Der Umfang, der von NETCOS GMBH zu erbringenden Leistung, wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Im Zweifel ist das gegengezeichnete Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von NETCOS GMBH für den Vertragsinhalt maßgebend.
4. NETCOS GMBH ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben.
5. Von NETCOS GMBH dem Vertragspartner vorvertraglich überlassene Gegenstände verbleiben im Eigentum von NETCOS GMBH. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit ein Vertrag nicht zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser AGB.

 

III. Auswahl der Produkte und Leistungen

Dem Vertragspartner sind die wesentlichen Eigenschaften und Funktionsmerkmale der Produkte und Leistungen von NETCOS GMBH bekannt. Der Vertragspartner trägt das Risiko, dass diese Eigenschaften und Funktionsmerkmale seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Im Zweifelsfall hat er sich vor Vertragsschluss durch NETCOS GMBH oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Spezielle Vorgaben des Vertragspartners bedürfen der Schriftform.

 

IV. Geheimhaltung und Verwahrung

1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vom jeweils Anderen zugehenden Informationen vertraulich zu behandeln und nur insoweit zu verwenden, als dies zur Auftragserfüllung notwendig ist.
2. Der Vertragspartner darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, schriftlich über die Rechte von NETCOS GMBH an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht verpflichten.
3. NETCOS GMBH darf die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Vertragspartners im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) verarbeiten, speichern und auswerten. Eine weitergehende Verwendung der erhaltenen Daten ist ausgeschlossen.

 

V. Schlussbestimmungen

1. Vertragsänderungen und ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine von den Parteien
festzulegende Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt für Regelungslücken
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den zwischen den Vertragspartnern bestehenden Verträgen und diesen AGB ist der Sitz von NETCOS GMBH
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsund Rückverweisungsvorschriften des IPR. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

B Besonderer Teil

I. Kauf-, Werklieferungs- und Werkvertragsleistungen

1. Liefer- und Leistungszeit
1.1. Liefer- und Leistungszeiten bestimmen sich nach Vorgabe des Vertrages.
1.2. Regelmäßig erfolgt Lieferung 2 – 4 Wochen nach Vertragsschluss bzw. Eingang der Auftragsbestätigung bei NETCOS GMBH.
1.3. NETCOS GMBH gerät, sofern die Leistung nicht nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist, nur durch eine Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Vertragspartners bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen angemessen sein, zumindest aber 14 Arbeitstage (Montag bis Freitag außer Feiertage) nicht unterschreiten. Soweit der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise berechtigen soll, muss der Vertragspartner diese Folge schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen.
1.4. Soweit NETCOS GMBH auf die Mitwirkung oder Information des Vertragspartners angewiesen ist, oder sonst in der Auftragsdurchführung unverschuldet behindert wird, gelten die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. NETCOS GMBH wird dem Vertragspartner die Behinderung mitteilen. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt und aller sonst von NETCOS GMBH nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei NETCOS GMBH, den Lieferanten von NETCOS GMBH oder deren Unterlieferanten.
1.5. NETCOS GMBH entscheidet, welche Mitarbeiter für die geschuldete Leistung eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. NETCOS GMBH kann auch freie
Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. NETCOS GMBH steht für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden ein.
1.6. Können Leistungen aus Gründen, die NETCOS GMBH nicht verschuldet hat, nicht erbracht werden, so werden die vereinbarten Zeiten dennoch in Rechnung gestellt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die betreffenden NETCOS GMBH-Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden konnten oder aber, dass es sich um höhere Gewalt handelt.

 

2. Mitwirkung des Vertragspartners
2.1. Der Vertragspartner sorgt, soweit erforderlich, für die Arbeitsumgebung entsprechend den Vorgaben von NETCOS GMBH.
2.2. Der Vertragspartner wirkt bei der Auftragserfüllung in erforderlichem Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt NETCOS GMBH unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet die Lieferungsergebnisse unverzüglich gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Produkte und Leistungen beginnt.
2.3. Der Vertragspartner benennt schriftlich einen Ansprechpartner für NETCOS GMBH und stellt dessen Erreichbarkeit sicher durch Bezeichnung von adäquaten Kommunikationsmöglichkeiten. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Vertragspartner die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
2.4. Der Vertragspartner ist für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises können Mitarbeiter von NETCOS GMBH immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
2.5. Der Vertragspartner trägt Nachteile und Mehrkosten, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

 

3. Vergütung, Zahlung, Vorbehalt
3.1 Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, mangels solcher nach den jeweils gültigen NETCOS GMBH Preis- und Konditionenlisten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.

Die aktuellen netcos Stundensätze sind wie folgt (alle Angaben exklusive Umsatzsteuer):

 

  • netcos-Techniker (Standard) für Leistungen wie z.B.: IT-Hands-On-Tätigkeiten, Standardarbeiten an Servern: wie Patchen, Useranlage, etc. –> 115,- €/Stunde
  • netcos-Systemspezialist für technische Tätigkeiten, die spezielle Fähigkeiten voraussetzen, wie z.B.: Einrichtung von Servern oder Firewalls, Projekte, etc. –> 135,- €/Stunde
  • netcos-Berater für klassische Consulting-Tätigkeiten, wie z.B.: IT-Security-Beratung, Softwareauswahlverfahren, itpilot, etc. –> 155,- €/Stunde

3.2. NETCOS GMBH ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. NETCOS GMBH ist auch berechtigt, 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn dies wurde im Vertrag schriftl. festgelegt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet NETCOS GMBH Zinsen mindestens in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.
3.3. Abrechnungen nach Aufwand erfolgen unter Vorlage der bei NETCOS GMBH üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Vertragspartner kann den dort getroffenen Festlegungen nur binnen 2 Wochen schriftlich widersprechen.
3.4. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden nach Anfall berechnet, wobei diese für Reisen entstehen zwischen dem Sitz von NETCOS GMBH und dem jeweiligen Einsatzort des Vertragspartners bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Vertragspartners.
3.5. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nicht an Dritte abtreten.
3.6. NETCOS GMBH behält sich das Eigentum und die Rechte an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderung aus dem Vertrag vor. Der Vertragspartner hat NETCOS GMBH bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte von NETCOS GMBH zu unterrichten.
3.7. Ist eine Abnahme einer Leistung / Sache aus welchem Grund auch immer nicht möglich, so tritt an die Stelle einer Abnahme die Vollendung.

 

4. Untersuchungs- und Rügepflicht
4.1. Ist der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, übernimmt er in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von NETCOS GMBH eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377, 378 HGB.
4.2. Nur der Ansprechpartner des Vertragspartners (B.I.2.3.) ist zu Rügen berechtigt. Er erhebt diese mit genauer Beschreibung des Problems auf Verlangen von NETCOS GMBH schriftlich.

 

5. Mängelgewährleistung
5.1. NETCOS GMBH leistet Gewähr dafür, dass die Vertragsleistung die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweist. Soweit eine besondere Beschaffenheit nicht vereinbart ist, wird von NETCOS GMBH die für den vertraglichen Gebrauch vorausgesetzte, hilfsweise die für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit gewährleistet. Ferner übernimmt NETCOS GMBH die Gewähr, dass keine Rechte Dritter dem vertraglichen Gebrauch entgegenstehen.
5.2. NETCOS GMBH erbringt bei mangelhafter Lieferung und Leistung Gewähr durch Nacherfüllung. Nach Wahl von NETCOS GMBH werden Lieferung und Leistung oder Teile davon neu erbracht oder ausgetauscht (Nachlieferung) oder nachgebessert. Die Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassen einer neuen Komponente. Dabei unterstützt der Vertragspartner NETCOS GMBH entsprechend, indem er z.B. einen neuen Programmstand übernehmen muss, wenn dies beim Vertragspartner nicht zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt.
5.3. NETCOS GMBH leistet für ein Produkt, das der Vertragspartner entgegen den vertraglichen Befugnissen geändert hat oder ändern hat lassen, dann keine Gewähr, wenn der Mangel durch diese Änderung verursacht oder begünstigt worden ist.
5.4. Falls Nacherfüllung nach Ziffer 2 endgültig fehlschlägt, kann der Vertragspartner die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner diese Folge zuvor mit angemessener Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
5.5. Für Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Ziffer 6. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
5.6. Ansprüche aus Mängelgewährleistungsrechten verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, Ablieferung der Kaufsache bzw. Abnahme des Gewerkes.
5.7. Soweit ein Dritter Ansprüche behauptet, die den vertraglichen eingeräumten Nutzungsrechten entgegenstehen sollten, so hat der Vertragspartner NETCOS GMBH unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt NETCOS GMBH bereits jetzt, die Auseinandersetzungen mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht NETCOS GMBH von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Vertragspartner die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von NETCOS GMBH anerkennen. NETCOS GMBH kann statt der Abwehr fremder Ansprüche Dritter diese erfüllen oder die angegriffenen Gegenstände durch vertragsgemäße andere Gegenstände ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsmängel.
5.8. Wird der Urzustand einer gelieferten Sache durch den Vertragspartner verändert, so erlischt der Gewährleistungsanspruch der Sache gegenüber der netcos GmbH. Bei Veränderung des Urzustandes liegt die Beweislast für den Gewährleistungsanspruch gegenüber netcos GmbH beim Vertragspartner.

 

6. Haftung
6.1. NETCOS GMBH leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur: a) bei Vorsatz in voller Höhe; b) bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in Höhe des typischerweise zu erwartenden und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Beschaffenheitsgarantie verhindert werden sollte; c) in anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist; d) darüber hinaus im Rahmen der Versicherungsdeckung von NETCOS GMBH und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. In allen diesen Fällen haftet NETCOS GMBH jedoch stets beschränkt auf 25.000,00 EUR pro Schadensfall, insgesamt aber auf höchstens 100.000,00 EUR, mit Ausnahme einer Haftung aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Organvertreter und leitenden Angestellten von NETCOS GMBH, sowie bei Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt hiervon unberührt.
6.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen von NETCOS GMBH gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von NETCOS GMBH.
6.4. NETCOS GMBH haftet nicht für Schäden, deren Eintritt durch den Vertragspartner durch diesem zumutbare und ihm obliegende Maßnahmen hätten verhindert werden können.
6.5. Soweit der Vertragspartner eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen ggf. durch Abschlüsse von Versicherungen hierfür sorgen.
6.6. Für alle Ansprüche gegen NETCOS GMBH auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 u. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Abweichend geregelte Verjährungsfristen für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel bleiben von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
6.7 netcos Haftet nicht für Schäden jedweder Art (z.B. Folgearbeiten) welche aus der Implementierung von Herstellerupdates auf Kundensystemen entstehen.

 

7. Keine Rücknahme von Elektrogeräten durch die netcos GmbH
Gemäß § 3 Nr. 11 ElektroG ist die netcos GmbH aufgrund der Betriebsgröße nicht verpflichtet Elektrogeräte (Notebooks, PCs, Server, etc.) zurück zu nehmen und / oder zu entsorgen.

 

II. Beratungs-, Wartungs- und Serviceleistungen

1. Vertragsgegenstand
1.1 NETCOS GMBH führt Beratungs-, Wartungs- und Serviceleistungen für die im Beratungs-, Wartungs- und Servicevertrag aufgeführten Komponenten nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen durch.
1.2 Zur Erfüllung der Leistungen von NETCOS GMBH wird der Vertragspartner den von NETCOS GMBH beauftragten Personen vollständigen und ungehinderten Zugang zu den Vertragsgegenständen gewähren, falls aus Sicht von NETCOS GMBH eine Vor-OrtAnalyse nötig ist. Er wird innerhalb einer angemessenen Entfernung von den Geräten Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und NETCOS GMBH die kostenlose Nutzung aller sonstigen Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Hilfsmittel ermöglichen. Soweit nötig, wird er Bedienungspersonal zusammen mit dem Servicepersonal bereitstellen und zur Problemeinkreisung erlauben, einzelne Systemkomponenten aus dem Systemzusammenhang zu isolieren. Insbesondere wird er sicherstellen, dass in unmittelbarer Nähe zum Wartungsort ein Telefon sowie ein Faxgerät unentgeltlich verfügbar ist.
1.3 Der Vertragspartner stellt eine funktionierende Datenfernübertragungseinrichtung kostenfrei zur Verfügung. Auf Anforderung durch NETCOS GMBH stellt der Vertragspartner alle für eine Problemanalyse benötigten Daten und Informationen unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung. NETCOS GMBH ist verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
1.4 Zur Analyse von Problemen zwischen Systemkomponenten, von denen eine nicht bei NETCOS GMBH unter Servicevertrag steht, stellt der Vertragspartner auf Anforderung von NETCOS GMBH kostenfrei qualifizierte Unterstützung bereit.
1.5 Vertragsgegenstand ist die Erbringung der beschriebenen Leistung – ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungsbeauftragung der NETCOS GMBH bekannten Daten und Informationen.

 

2. Vergütung, Zahlung
2.1 Die Kosten der Beratungs-, Wartungs- und Serviceleistungen ergeben sich aus den schriftlichen Vertragsvereinbarungen, in Ermangelung solcher aus den jeweils gültigen NETCOS GMBH Preislisten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.
2.2 Beratungs-, Wartungs- und Servicegebühren für weniger als einen Monat werden anteilig entsprechend den tatsächlichen Kalendertagen abgerechnet. Im übrigen erfolgt die Abrechnung mindestens monatlich im Voraus. Auf Wunsch des Vertragspartners kann eine längere Vorausberechnung jedoch ohne Abzinsung erfolgen.
2.3 Die Beratungs-, Wartungs- und Servicegebühren sind erstmals zu Beginn der Leistung anteilig für die nach Ziffer 2.2 vorgesehene Periode, danach am 3. Werktag einer jeden weiteren Periode im Voraus fällig.
2.4 Gerät der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung mehr als 8 Kalendertage ganz oder teilweise in Rückstand, ist der nicht bezahlte Betrag von da an mit gesetzlichem Zinssatz nach § 288 BGB zu verzinsen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Verzugsschaden nicht entstanden ist oder dieser niedriger ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
2.5 Bei erhöhtem Aufwand (z.B. Nichterfüllung der vorbenannten Mitwirkungspflicht) ist NETCOS GMBH berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
2.6 Ändert NETCOS GMBH die Beratungs-, Wartungs- und Servicegebühren, dürfen diese von dem Zeitpunkt an berechnet werden, zu dem eine Änderungskündigung des Vertrages möglich ist.

 

3. Untersuchungs- und Rügepflicht
Für die Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die Bestimmungen unter B.I.4. entsprechend.

 

4. Mängelgewährleistung
Für die Mängelgewährleistung gelten die Bestimmungen unter B.I.5. entsprechend.

 

5. Haftung
Für die Haftung von NETCOS GMBH gelten die Bestimmungen unter B.I.6. entsprechend.

 

III. Schulungs-, Seminar- und Trainingsleistungen

1. Leistungen für Schulung, Seminare und Trainings
NETCOS GMBH stellt die erforderlichen Hardware, Software und Schulungsräume für die Dauer des Seminars bereit, die Vermittlung der Trainingsinhalte gem. Seminarbeschreibung sowie Seminarunterlagen und ein persönliches Teilnehmerzertifikat. In Einzelfällen werden Pausengetränke sowie Mittagsverpflegung gereicht. Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten, sind in den Seminargebühren nicht enthalten.

 

2. Anmeldung/Vertragsschluss
Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über Seminarteilnahme kommt nach Bestätigung der per Fax oder per E-Mail eingegangenen Buchung des Kursteilnehmers durch NETCOS GMBH zustande. Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung bei NETCOS GMBH gebunden. Erhält der Teilnehmer bis dahin keine Bestätigung durch NETCOS GMBH per Fax/E-Mail, so entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung durch NETCOS GMBH steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorhergesehene Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erreicht wird.

 

3. Stornierung durch Kunden
3.1. Bei Stornierung von Seminaren, Schulungen, Trainings, die bis spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich bei NETCOS GMBH eingehen, berechnet NETCOS GMBH eine Stornogebühr von 100,00 EUR (zzgl. Umsatzsteuer). Bei Stornierungen des Kunden, die später, jedoch bis spätestens 6 Werktage vor Beginn schriftlich bei NETCOS GMBH eingehen, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühr an. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden, die volle Gebühr ist zu entrichten. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Gebühr zu entrichten.
3.2. Die Kunden sind jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

 

4. Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch NETCOS GMBH
4.1. NETCOS GMBH ist berechtigt, die Seminar-, Schulungsund Trainingsinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu modifizieren.
4.2. Die angegebenen Termine und Orte sind unverbindlich. NETCOS GMBH behält sich Termin- und Ortsverschiebungen aus von NETCOS GMBH nicht zu vertretenden Gründen vor. Sollte eine Verschiebung oder Absage aus diesen oder anderen von NETCOS GMBH nicht zu vertretenden Gründen notwendig sein, so wird dies dem Kunden unverzüglich vor Beginn des Seminars, der Schulung oder des Trainings bekannt gegeben. Teilt der Kunde hierauf mit, dass ihm die Teilnahme aufgrund der Termin-/Ortsverschiebung nicht zumutbar ist, so steht es dem Kunden frei, statt dessen an einem von NETCOS GMBH angebotenen weiteren alternativen Termin/Ort an den Veranstaltungen teilzunehmen oder von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Vorausbezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet, dies gilt auch bei vollständiger Absage des Seminars, der Schulung oder des Trainings durch NETCOS GMBH. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Veranstaltungen am vorgesehenen Termin/Ort besteht in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche des Kunden gegenüber NETCOS GMBH aufgrund Termin/Ortsverschiebungen oder Absagen.

 

5. Vergütung, Zahlungen
Es gilt der in den Seminar-, Schulungs- und Trainingsunterlagen ausgewiesene Seminarpreis. Falls ein solcher nicht angegeben ist, gilt der in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste ausgewiesene Satz. Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Nicht- oder nur teilweise Teilnahme am Seminar hat keinen Einfluss auf den Preis und die Fälligkeit der Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen.

 

6. Haftung
NETCOS GMBH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von NETCOS GMBH, der gesetzlichen Vertreter von NETCOS GMBH oder ihrer Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt nicht für Körperschäden, die auf einer von NETCOS GMBH zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

 

7. Schutzrechte
Die im Rahmen des Seminars, der Schulung oder des Trainings übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Teilnehmers bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Gebühren Eigentum von NETCOS GMBH. Sie enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte hieraus oder an Teilen hieraus bleiben NETCOS GMBH vorbehalten. Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung, die Verbreitung oder die öffentliche Wiedergabe ist nicht zulässig.

Geschäftsführender Gesellschafter:
Stanislaw Panow

 

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Tel: +49(0) 89 45 22 16 0
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